Die digitale Volumentomografie (DVT), im englischen auch Cone-Beam CT (CB-CT), ist derzeit das modernste dreidimensionale Röntgenschnittbildverfahren mit einer extrem hochauflösenden Bildgebungstechnologie. Die Stärke der digitalen Volumentomografie liegt vor allem in der dreidimensionalen Darstellung kleinster Knochenstrukturen mit hohem Kontrast insbesondere im Bereich des Gesichtsschädels.
Aufgrund der hervorragenden dreidimensionalen Bildqualität sind sogar feinste Frakturen wie z. B. die Gehörknöchelchen oder die feinen Öffnungen der Nasennebenhöhlen im Detail erkennbar. Mittels der DVT kann beispielsweise zwischen odontogener oder rhinogener Sinusitis (vom Zahn oder von der Nasenschleimhaut ausgehenden Nasennebenhöhlenentzündung) unterschieden werden. Auch Engstellen im Gehörgang, Veränderungen im Mittelohr oder Missbildungen im Bereich des Innenohres können sehr gut dargestellt werden.
Zudem ist aufgrund der detailreichen Darstellung eine uneingeschränkte Beurteilung des Sieb- und Keilbeins möglich. Sogar operative Eingriffe können gegebenenfalls vermieden werden bzw. deren Planung für minimal-invasives sehr zielgerichtetes Vorgehen individuell nach höchsten Standards optimiert werden. Im Gegensatz zu den konventionellen Röntgenschichtaufnahmen ist die Strahlenbelastung bei den digitalen Röntgenverfahren für den Patienten deutlich geringer (bis zu 90% und bei der CT um mindestens 50%). Die Untersuchung erfolgt bequem im Sitzen oder Stehen und benötigt nur wenige Sekunden. Eine Röntgenröhre sowie ein hochauflösender Flachdetektor umkreisen den Patienten in gewissem Abstand. Die Röntgenröhre sendet gleichzeitig ein pyramidenförmiges Röntgenstrahlenbündel aus. Dadurch können Körperregionen in sehr dünnen Schichten aus mehreren hundert Richtungen aufgenommen und beurteilt werden, so dass die Befunde im Anschluss mit dem Arzt direkt besprochen und falls erforderlich die entsprechende Behandlung direkt geplant werden kann.
Wichtige Informationen zum Strahlenschutz
In der Diagnostik mit dem DVT kommt ionisierende Strahlung zum Einsatz. Dabei versucht man, die notwendige Belastung so gering wie möglich zu halten. Jeder DVT Aufnahme geht daher eine sog. rechtfertigende Indikation voraus. Dies bedeutet, dass der durchführende Arzt überprüfen muss, ob eine ausreichende Begründung für die Anwendung von Strahlen am Patienten gegeben ist. Mit moderner Technik und engmaschigen Qualitätskontrollen wird in diesem Bereich für ein hohes Maß an Sicherheit gesorgt.
Fragen und Antworten zum Strahlenschutz
Wie hoch liegt der Anteil der medizinischen Belastung an der Gesamtbelastung durch
Strahlung?
Die Belastung der Durchschnittsbevölkerung durch medizinische Strahlung liegt bei einem Anteil von etwa 40% der Gesamtbelastung, also bei ca. 1,7 mSv (Millisievert) pro Jahr. Dies ist aber ein rein theoretischer Mittelwert – er besagt, dass der Durchschnittsbürger der Bundesrepublik einer medizinischen Strahlung ausgesetzt ist, die der Summe von beispielsweise jährlich etwa 280 bis 1200 DVT Aufnahmen des Sprunggelenks oder etwa 12 DVT Aufnahmen im Bereich der Nasennebenhöhlen entspricht.
Ab wann darf eine Röntgenuntersuchung wiederholt werden?
Hierfür gibt es keine Mindestzeit. Theoretisch kann eine Aufnahme sofort wiederholt werden – sehr selten ist dies auch notwendig, da trotz sorgfältiger Vorbereitung die Untersuchung technisch unzureichend sein (z.B. durch Verwackeln) und somit keine Diagnose gestellt werden kann. Bei vielen Erkrankungen, z. B. einem Knochenbruch kann eine kurzfristige Wiederholung notwendig sein, um die Stellung der Bruchstücke oder den Verlauf einer Therapie zu überwachen. Wie bei jeder Untersuchung gilt auch für die Wiederholungsaufnahme: Sie muss indiziert und gerechtfertigt sein, Nutzen und Risiko müssen individuell abgewogen werden.
Wenn schon geröntgt werden muss – kann die Belastung reduziert werden?
Eine Grundforderung des Strahlenschutzes besagt, dass die Dosis stets so gering wie möglich gehalten werden muss. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, müssen neben der Verwendung eines modernen qualitätsgesicherten Röntgengerätes auch die Einstellungen am Gerät selbst sorgfältig vorgenommen werden. So wird der Bildausschnitt so klein wie möglich gehalten und Filter werden zur weiteren Abnahme der Belastung durch Strahlung vorgeschaltet. Mittels sog. Ultra Low Dose Protokolle wird die niedrige Strahlenbelastung des Digitalen Volumentomographen zusätzlich reduziert. Die bei der Untersuchung nicht abgebildeten Körperteile werden vor Strahlung geschützt (z.B. durch eine Bleischürze).
Leider wird dieses moderne Verfahren von den gesetzlichen Krankenkassen bisher nicht bezahlt; seit 2012 ist es allerdings in den Abrechnungsempfehlungen für das GOÄ-Leistungsverzeichnis enthalten, so dass privatversicherte Patienten diese Leistung erstattet bekommen.